Familienbeihilfe - Familienförderung in Österreich

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So funktioniert die Familienbeihilfe in Österreich

Die Familienbeihilfe entspricht in etwa der schweizerischen Kinderzulage oder dem deutschen Kindergeld. Neben Schulbuchaktion und Schülerfreifahrt handelt es sich um eine Leistung, die abhängig vom Familieneinkommen allen Kindern zusteht.

Sie wird ausschließlich bedürftigen Familien gewährt, die mithilfe eines Antragformulars und entsprechenden Belegen nachweisen können, dass sie mindestens ein Kind haben und den Einkommenshöchstbetrag nicht überschreiten.

Voraussetzungen und Antragstellung

Generell einen Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern, deren Kind zusammen mit ihnen in einem Haushalt lebt und die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Die Förderung wird zunächst bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gewährt. Danach erfolgt die Auszahlung nur unter bestimmten Bedingungen.

So darf beispielsweise das Einkommen des Kindes einen Betrag von 8.725 Euro im Jahr nicht überschreiten. Der Anspruch auf Beihilfe entfällt während des Ausbildungs-, Präsenz- oder Zivildienstes.

Die Antragerstellung erfolgt beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt. Der Antrag kann jederzeit gestellt und muss unterschrieben und mit Belegen versehen eingereicht werden. Die Antragstellung ist jederzeit möglich. Grundsätzlich können nur die Eltern diese Beihilfe beziehen.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn Kinder nachweislich nicht mehr zum Haushalt der Eltern gehören und die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachweislich nicht nachkommen. In diesem Fall wird die Beihilfe direkt an die Kinder ausgezahlt.

Bezugsdauer, -höhe und Sonderregelungen

Familienbeihilfe wird generell bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Darüber hinaus ist es unter bestimmten Umständen möglich, die Beihilfe noch bis zum 26. bzw. 27. Lebensjahr weiter zu beziehen.

Die Bezugshöhe der Familienbeihilfe staffelt sich nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der Geschwister. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erhalten Eltern derzeit für den Unterhalt ihres ersten Kindes pro Monat 105,40 Euro. Bis zum 19. Lebensjahr erhöht sich dieser Betrag in 3 Stufen auf 152,70 Euro.  Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag. Für jedes vierte Kind in einer Familie, das über 18 Jahre alt ist, erhalten die Eltern 202,70 Euro pro Monat.

Die Auszahlung der Familienbeihilfe erfolg sechs Mal im Jahr im Abstand von zwei Monaten. Im Monat September wird die Beihilfe verdoppelt, die sogenannte 13. Familienbeihilfe wird automatisch, ohne gesonderte Antragstellung ausgezahlt. Gemeinsam mit der Beihilfe wird auch der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt.