Die Familienleistungen der Länder
Nicht nur der Bund bietet Familien und Alleinerziehenden in Österreich eine umfassende Förderung, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Auch die Länder warten mit Unterstützung und Sonderförderungen in großem Maßstab auf.
Die Familienförderung, wie die Maßnahmen verallgemeinernd heißen, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland ein wenig. Gemein ist jedoch, dass sich jedes Land in diesem Bereich sehr stark engagiert.
Die Zuwendungen der Länder sind zum Teil einkommensabhängig und werden je nach Förderprogramm monatlich oder als Einmalbetrag ausgezahlt. Welche Voraussetzungen im Allgemeinen dazu erfüllt sein müssen, erklären wir Ihnen im Folgenden.
Allgemeine Voraussetzungen für Familienleistungen der LänderUm in den Genuss der Fördermaßnahmen zu gelangen, müssen Familien mit Kindern oder Alleinerziehende meist einige Voraussetzungen erfüllen. Förderfähig sind in jedem Fall Personen, die mindestens ein Kind in ihrem Haushalt versorgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller alleinerziehend, verheiratet oder in einer Partnerschaft lebend ist.
Zudem muss das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Allerdings gelten einige Ausnahmen für Personen, die Staatsbürgern gleichgestellt sind. Zum dritten setzen die Bundesländer voraus, dass der Antragsteller (häufig auch Förderungswerber genannt) und das Kind, das es zu fördern gilt, seit mindestens einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in dem Bundesland haben, in dem der Antrag gestellt wird.
Darüber hinaus gelten für einige Fördermaßnahmen auch Einkommensgrenzen. Diese werden nach einer im Familienförderungsgesetz festgelegten Formel bestimmt. Zu beachten ist bei der Berechnung das Einkommen des Antragstellers. Dabei gilt nicht jeder Geldzufluss auch als anrechenbares Einkommen: Familienbeihilfe und Unterhaltsleistungen beispielsweise fallen aus der Rechnung heraus. Einkommensunabhängig ist beispielsweise die Förderung von Mehrlingsgeburten.
Beispiele für Familienleistungen der LänderWie bereits erwähnt unterscheiden sich die Familienleistungen der einzelnen Länder zum Teil etwas voneinander. Dennoch gibt es einige Programme bzw. Leistungen, die in jedem Bundesland in Anspruch genommen werden können. Ein Beispiel dafür ist der Kinderbonus. Er wird für die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten einkommensabhängig gewährt. Die Antragstellung kann in der Zeit zwischen Geburt und drittem Lebensjahr erfolgen.
Ergänzt wird der Kinderbonus vom Kinderbetreuungszuschuss. Er kommt Eltern entgegen, die frühzeitig in ihren Beruf zurückkehren möchten oder müssen. Da Kindergärten die Kleinen erst ab einem Alter von drei Jahren aufnehmen, sind die Eltern bis dahin auf Kinderkrippen und Tagesmütter angewiesen. Da die Kosten hierfür ungleich höher als bei den staatlich unterstützten Kindergärten liegen, setzt hier der Kinderbetreuungszuschuss an.
Der Einkommensabhängige Zuschuss (nicht zu verwechseln mit dem Kinderbetreuungsgeld!) wird zwischen dem 30. und 36. Lebensmonat des Kindes gewährt, wenn die Unterbringung im Kindergarten noch nicht möglich ist, die allgemeinen Fördervoraussetzungen erfüllt und beide Eltern berufstätig sind.
Darüber hinaus gibt es aber auch finanzielle Hilfen zum Schulstart, für Mehrlingsgeburten und für Familien mit mehr als drei Kindern auch für ein Familienauto.