Familienbeihilfe - Familienförderung in Österreich

Die weitere finanzielle Förderung von Familien in Österreich

Die Familienbeihilfe ist ein wichtiger Baustein der österreichischen Familienförderungspolitik. Aber längst nicht der einzige. Familien und den Kindern selbst steht eine Vielzahl an weiteren Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um Mehrbelastungen der Familien-Haushaltskasse nach Möglichkeit gering zu halten.

Bund und Länder tragen jeweils das Ihrige dazu bei, die größten Fördermöglichkeiten bietet jedoch der Bund. Er erleichtert das Leben der Familien und Alleinerziehenden mit Steuergeschenken und Zuschüssen, aber auch mit sinnvollen Sachleistungen. Einige wichtige Förderungen stellen wir Ihnen im Folgenden vor.

Förderung durch Steuern und Zuschüsse

Neben Geldleistungen wie der Familienbeihilfe können Familien und Alleinerziehende in den Genuss noch weiterer Zuschüsse gelangen. So wird beispielsweise zusammen mit der Familienbeihilfe der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er ist jedoch kein Bestandteil der Beihilfe, sondern ein Absetzbetrag und wird in Form einer Negativsteuer ausgezahlt. Pro Kind und Monat beträgt er 58,40 Euro. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. 

Steuerliche Vorteile gelten aber auch noch in anderen Punkten. So profitieren Familien mit Kindern u.a. von einem Mehrkindzuschlag, einem Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und einem Unterhaltsabsetzbetrag.

Darüber hinaus kommen Eltern und Alleinerziehende auch in den Genuss von weiteren Leistungen wie dem Wochengeld, der Betriebshilfe für Selbständige und Bäuerinnen oder dem Kinderbetreuungsgeld. Letzteres beträgt etwa 436 Euro pro Monat und wird maximal bis zum Ende des 36. Lebensmonats des Kindes gezahlt.

Der Elternteil, der das Betreuungsgeld in Anspruch nimmt, kann bis zu 14.600 Euro brutto pro Jahr hinzuverdienen. Einschnitte bei der Leistung gibt es, wenn ab dem 21. Lebensmonat nicht alle vorgeschriebenen Untersuchungen wahrgenommen werden.

Förderung für Schüler

Insbesondere Schüler, Lehrlinge und Studenten kommen zusätzlich zu allen anderen Fördermöglichkeiten in den Genuss weiterer Zuschüsse und Sachleistungen. Eine der wohl bekanntesten Leistungen ist die Schülerfreifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Sofern die Eltern Familienbeihilfe beziehen, haben Schüler Anspruch auf einen Fahrausweis, der sie dazu berechtigt, den öffentlichen Nahverkehr zwischen Wohnort und Schule kostenlos zu nutzen. Pro Schüler und Schuljahr muss ein Eigenanteil in Höhe von 19,60 Euro geleistet werden.

Alternativ kann die sogenannte Schulfahrtbeihilfe beantragt werden, wenn der Schulweg mindestens 2 Kilometer lang ist und keine Schülerfreifahrt in Anspruch genommen werden kann. Die Beihilfe ist beim Wohnsitzfinanzamt zu beantragen.

Beihilfen gibt es auch für ein Studium, für einen Heimaufenthalt im Rahmen eines Schulbesuchs, für Pflichtgegenstände in der Oberstufe (sofern ein gewisser Notendurchschnitt gegeben ist) und auch für Schulbücher. Im Rahmen der Schulbuchaktion erhalten alle Schüler aller Schulstufen alle benötigten Schulbücher.

Lediglich ein Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent ist zu leisten – der für behinderte Kinder und therapeutische Unterrichtsmittel jedoch entfällt. Die Bücher gehen ins Eigentum der Schüler über und müssen nicht zurückgegeben werden.